Die allgemeine Corona-Impfpflicht war politisch nicht durchsetzbar. Beim medizinischen Personal aber hat es der Gesetzgeber mit § 20a des Infektionsschutzgesetzes versucht und die einrichtungsbezogene Impfpflicht angeordnet – nach unserer Einschätzung der schlimmste Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ein eklatanter Verstoß gegen die Genfer Ärztekonvention im Gefolge der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse.
Wir sind dennoch nicht unglücklich: Der Rhein-Hunsrück-Kreis hat widerstanden! Zwar wurden 323 Personen ohne den vorgeschriebenen Impfschutz gemeldet, also denunziert, aber in keinem Fall hat es, wie uns der Landrat auf Anfrage mitteilt, ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot für das medizinische Personal gegeben, auch wurde in keinem Fall ein Bußgeld verhängt. Es wäre in Zeiten des Fachkräftemangels auch kaum verantwortbar und offensichtlich praktisch nicht umsetzbar gewesen. Eine unbekannte Anzahl Beschäftigter hatte zudem Impfunfähigkeitsatteste vorgelegt – ein Problem für Patienten, die meinen, zu ihrem Schutz vom Personal die umstrittene Impfung verlangen zu können.
Die große Mehrzahl des in die Tausende gehenden Medizin-Personals hat sich also freiwillig oder durch Nötigung ihres Arbeitgebers der Impfung hingegeben, um Arbeitsplatzverlust, Karriere-Ende usw. vermeiden zu können – ein Skandal sondergleichen. Eine technische Auswertung zur Corona-Impfpflicht ist nach Mitteilung des Landrats nicht mehr möglich, seit das Melderegister für die Masernimpfung geöffnet ist und sich die Daten vermischen – die sonst so differenzierten Datenspuren verwehen im Verwaltungswind.
392 Datensätze liefen im Gesundheitsamt auf, lösten 332 Verwaltungsvorgänge aus – ein enormer Ressourcenaufwand. Zu keinem Zeitpunkt hat es in unseren Kliniken mit ihren 14 Intensivbetten einen Corona-bedingten Engpaß gegeben, bis im Gefolge der Impfpflicht seit der 27. Kalenderwoche, mit wenigen Ausnahmen, nur noch fünf oder weniger Intensivbetten zur Verfügung standen. Wir haben den Landrat gebeten, den Zusammenhang zwischen Impfpflicht und Intensivbettenabbau sowie mögliche Gründe hierfür bei den Kliniken selbst zu erfragen.
MdL Ralf Schönborn ist Kreisvorsitzender und AfD-Fraktionschef im Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises.