DAS WOLLEN WIR FÜR ZUM SCHUTZ VON FAMILIEN UND KINDERN ERREICHEN:

  • Einführung des Familiensplittingmodells
  • Reduzierung der Sozialversicherungsabgaben
    für Familien mit Kindern
  • Doppelbelastung der Familien beenden
  • Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung
  • Familienschutz statt Genderwahn

Die AfD-Rheinland-Pfalz bekennt sich klar zum Leitbild der Familie aus Vater, Mutter und Kindern. Diese Familien sind für den Fortbestand unserer Gesellschaft von unersetzbarer Bedeutung. Andere Formen menschlichen Zusammenlebens, die keinen reproduktiven Beitrag zum Erhalt unseres Landes leisten, verdienen Toleranz und Respekt, nicht aber staatliche Förderung. Eine Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe lehnen wir aus diesem Grund ab. Die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare ist für uns mit dem Kindeswohl nicht vereinbar.

Wenn es uns nicht gelingt, Familien mit Kindern wieder zum tragenden Fundament der Gesellschaft zu machen, hat unser Land keine Zukunft. Die demografischen Probleme Deutschlands lassen sich nicht durch Zuwanderung lösen. Wir brauchen eine Willkommenskultur für Kinder und eine größere Wertschätzung für Familien!

WENIGER STEUERN DURCH FAMILIENSPLITTING

Familien mit Kindern sind durch Steuern und Abgaben deutlich stärker belastet als Kinderlose. Wir treten dafür ein, dass das Familieneinkommen auf alle Familienmitglieder aufgeteilt und dann versteuert wird. Dadurch wird mehr Steuergerechtigkeit hergestellt und die gesellschaftliche Leistung der Familien angemessen gewürdigt. Außerdem soll dieses Steuermodell die überdurchschnittlich kinderarmen Leistungsträger motivieren, mehr Kinder zu bekommen. Das Ehegattensplitting als Besteuerung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft soll erhalten bleiben.

WENIGER SOZIALVERSICHERUNGSABGABEN FÜR FAMILIEN MIT KINDERN

Mit den Beiträgen zur Sozialversicherung wird derzeit das Bruttoeinkommen der gesamten Familie belastet. Wir fordern, die Unterhaltsansprüche der Kinder als Freibeträge bei der Berechnung der Sozialversicherungs-Abgaben zu berücksichtigen. Dies würde Familien mit Kindern spürbar entlasten.

DOPPELBELASTUNG VON FAMILIEN STOPPEN

Neben den Beiträgen für die Rentenversicherungtragen Familien durch die Erziehung ihrer Kinder einen weiteren, gleichwertigen Anteil zur Sicherung unserer Altersversorgung bei. Diese Doppelbelastung hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach als Verletzung des staatlichen Schutzauftrages für die Familien gerügt. Wir fordern daher, durch eine Reform der Rentenversicherung – wie etwa die Einführung einer Kinder- und Jugendrente oder eines Elternrentenkontos – einen sozial gerechten und verfassungskonformen Lastenausgleich für die Familien herzustellen.

ECHTE WAHLFREIHEIT BEI DER KINDERBETREUUNG

Wir lehnen staatliche Bevormundung bei der Wahl der Betreuungsform ab, sei es durch gesetzliche Regelungenoder finanzielle Lenkungsmittel. Der Staat muss Rahmenbedingungen schaffen, die den Eltern unabhängig von arbeitsmarktpolitischen Erwägungen Freiheit bei der Wahl der Betreuungsform lassen. Dafür müssen bedarfsgerecht qualitativ hochwertige Betreuungsplätze in Kindergärten und Kitas, die an den Bedürfnissen der Kinder orientiert sind, zur Verfügung gestellt werden. Parallel dazu muss jedoch die familiäre Erziehung insbesondere der unter Dreijährigen in gleichem Maße finanziell gefördert werden wie die institutionelle Betreuung. Nur so erhalten Eltern wirkliche Wahlfreiheit.

FAMILIENSCHUTZ STATT GENDERWAHN

Eine Gender-inspirierte Gleichstellungspolitik, welche die durchgehende Vollerwerbstätigkeit beider Eltern als Idealbild anstrebt, lehnen wir ab. Alle Kinder haben das Recht, innerhalb ihrer Familie mit Vater und Mutter aufzuwachsen. Aufgabe der Politik ist es, dafür die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen. Alles, was Familien nicht stärkt, sondern schwächt oder zerstört, wird auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen. Nicht zuletzt zeigt sich eine kinder- und familienfreundliche Politik auch in einem klaren Bekenntnis zum Wert des Lebens. Die AfD-Rheinland-Pfalz tritt daher gemäß Artikel 2 Grundgesetz für einen umfassenden Schutz des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod ein.