+++ Pressemeldung +++ Intensivbetten-Abbau im Rhein-Hunsrück-Kreis als Folge der Impfpflicht des medizinischen Personals?

Die allgemeine Corona-Impfpflicht war politisch nicht durchsetzbar. Beim medizinischen

Personal aber hat es der Gesetzgeber mit § 20a des Infektionsschutzgesetzes versucht und die

einrichtungsbezogene Impfpflicht angeordnet – nach unserer Einschätzung der schlimmste

Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ein eklatanter Verstoß gegen die

Genfer Ärztekonvention im Gefolge der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse.

Wir sind dennoch nicht unglücklich: Der Rhein-Hunsrück-Kreis hat widerstanden! Zwar wurden

323 Personen ohne den vorgeschriebenen Impfschutz gemeldet, also denunziert, aber in keinem

Fall hat es, wie uns der Landrat auf Anfrage mitteilt, ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot

für das medizinische Personal gegeben, auch wurde in keinem Fall ein Bußgeld verhängt. Es

wäre in Zeiten des Fachkräftemangels auch kaum verantwortbar und offensichtlich praktisch

nicht umsetzbar gewesen. Eine unbekannte Anzahl Beschäftigter hatte zudem

Impfunfähigkeitsatteste vorgelegt – ein Problem für Patienten, die meinen, zu ihrem Schutz vom

Personal die umstrittene “Impfung” verlangen zu können.

Die große Mehrzahl des in die Tausende gehenden Medizin-Personals hat sich also freiwillig

oder durch Nötigung ihres Arbeitgebers der Impfpflicht hingegeben, um Arbeitsplatzverlust,

Karriere-Ende usw. vermeiden zu können – ein Skandal sondergleichen. Eine technische

Auswertung zur Corona-Impfpflicht ist nach Mitteilung des Landrats nicht mehr möglich, seit das

Melderegister für die Masernimpfung geöffnet ist und sich die Daten vermischen – die sonst so

differenzierten Datenspuren verwehen im Verwaltungswind.

392 Datensätze liefen im Gesundheitsamt auf, lösten 332 Verwaltungsvorgänge aus – ein

enormer Ressourcenaufwand. Zu keinem Zeitpunkt hat es in unseren Kliniken mit ihren 14

Intensivbetten einen Corona-bedingten Engpaß gegeben, bis im Gefolge der Impfpflicht seit der

27. Kalenderwoche, mit wenigen Ausnahmen, nur noch fünf oder weniger Intensivbetten im Landkreis zur

Verfügung standen.

Wir haben den Landrat gebeten, den Zusammenhang zwischen Impfpflicht

und Intensivbettenabbau sowie mögliche Gründe hierfür bei den Kliniken selbst zu erfragen.

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