Die allgemeine Corona-Impfpflicht war politisch nicht durchsetzbar. Beim medizinischen
Personal aber hat es der Gesetzgeber mit § 20a des Infektionsschutzgesetzes versucht und die
einrichtungsbezogene Impfpflicht angeordnet – nach unserer Einschätzung der schlimmste
Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ein eklatanter Verstoß gegen die
Genfer Ärztekonvention im Gefolge der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse.
Wir sind dennoch nicht unglücklich: Der Rhein-Hunsrück-Kreis hat widerstanden! Zwar wurden
323 Personen ohne den vorgeschriebenen Impfschutz gemeldet, also denunziert, aber in keinem
Fall hat es, wie uns der Landrat auf Anfrage mitteilt, ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot
für das medizinische Personal gegeben, auch wurde in keinem Fall ein Bußgeld verhängt. Es
wäre in Zeiten des Fachkräftemangels auch kaum verantwortbar und offensichtlich praktisch
nicht umsetzbar gewesen. Eine unbekannte Anzahl Beschäftigter hatte zudem
Impfunfähigkeitsatteste vorgelegt – ein Problem für Patienten, die meinen, zu ihrem Schutz vom
Personal die umstrittene “Impfung” verlangen zu können.
Die große Mehrzahl des in die Tausende gehenden Medizin-Personals hat sich also freiwillig
oder durch Nötigung ihres Arbeitgebers der Impfpflicht hingegeben, um Arbeitsplatzverlust,
Karriere-Ende usw. vermeiden zu können – ein Skandal sondergleichen. Eine technische
Auswertung zur Corona-Impfpflicht ist nach Mitteilung des Landrats nicht mehr möglich, seit das
Melderegister für die Masernimpfung geöffnet ist und sich die Daten vermischen – die sonst so
differenzierten Datenspuren verwehen im Verwaltungswind.
392 Datensätze liefen im Gesundheitsamt auf, lösten 332 Verwaltungsvorgänge aus – ein
enormer Ressourcenaufwand. Zu keinem Zeitpunkt hat es in unseren Kliniken mit ihren 14
Intensivbetten einen Corona-bedingten Engpaß gegeben, bis im Gefolge der Impfpflicht seit der
27. Kalenderwoche, mit wenigen Ausnahmen, nur noch fünf oder weniger Intensivbetten im Landkreis zur
Verfügung standen.
Wir haben den Landrat gebeten, den Zusammenhang zwischen Impfpflicht
und Intensivbettenabbau sowie mögliche Gründe hierfür bei den Kliniken selbst zu erfragen.
Eine Antwort steht noch aus.