Bericht von der Kreistagssitzung vom 14. März 2022, die vom neu gewählten Landrat Volker Boch geleitet wurde
TOP 1: „Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine“
AfD-Fraktionschef Ralf Schönborn: „Wir wollen uns für größtmögliche Hilfen für ukrainische Kriegsflüchtlinge einsetzen. Denn mit der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen auch hier bei uns vor Ort unterstützen wir nicht nur die Anrainerstaaten, die ebenfalls sehr viele ukrainische Flüchtlinge aufnehmen, sondern unterstützen auch Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz, vor allem aber die Betroffenen selbst, die jetzt dringend Hilfe und Unterkunft benötigen.
Wir unterstützen also den Beschlussvorschlag und sind ausdrücklich für die Aufnahme ukrainischer Staatsbürger, die als Kriegsflüchtlinge hier bei uns im Rhein-Hunsrück-Kreis ankommen.“
Angesichts des vorliegenden Antrags, dem Landrat unbeschränkte Mittel zur Verfügung zu stellen und der schwierigen und angespannten Haushaltslage im Kreis betonte Schönborn:
„Im Umfeld absolut knapper Ressourcen wird dies den Abbau von Fehlbelegungen durch illegale Wirtschaftsmigranten genauso einschließen müssen wie anderweitiges Einsparpotenzial unseres Haushaltes.“
Die Rhein-Hunsrück-Zeitung vom 16. März 2022 berichtete von einem „Raunen“, daß nach dieser Redepassage durch die Rhein-Hunsrück-Halle gegangen sei: „In der Beschlussvorlage war explizit aufgelistet, dass neben der Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine ‚auch weiterhin eine Aufnahmeverpflichtung für Menschen aus anderen Krisengebieten‘ besteht. Die aktuell zur Verfügung stehenden Wohnraumkapazitäten reichten auch deshalb nach der derzeitigen Einschätzung nicht aus.“ Chefredakteur Thomas Torkler ergänzt in seinem Kommentar: „Worauf wir in dem Zusammenhang verzichten können, ist das Gefasel von einer Fehlbelegung durch illegale Wirtschaftsflüchtlinge.“
Fraktionschef Schönborn hatte den Kreis der Hilfebedürftigen bewußt auf Kriegsflüchtlinge mit ukrainischer Staatsbürgerschaft eingegrenzt. Einen Blanko-Scheck auszustellen ist angesichts der Verschuldungssituation des Kreishaushaltes unseriös und jenen, die nun wieder im Glück des Helfen-Könnens aufleben und aus dem Vollen schöpfen wollen, muß klargemacht werden: Irgendwann ist jeder Karton voll und jedes Glas ausgetrunken und dann nimmt jeder illegal aufgenommene Migrant einer ukrainischen kriegsflüchtigen Familie mit Kindern den Platz weg!
TOP 14 Antrag der AfD-Fraktion: Neukonzipierung des Warnsystems im Rahmen eines revidierten Katastrophenschutzes für den Landkreis
Unsere Fraktion hatte dieses für unseren Landkreis so wichtige Thema auf die Tagesordnung gebracht, nachdem unsere Anfrage beim seinerzeitigen Landrat Dr. Bröhr vom 6. August 2021 in dessen Antwort vom 8. September 2021 zu dem ernüchternden Ergebnis geführt hatte, daß sich unser Warnsystem in einem beängstigenden Zustand befindet und u. a. keine (!) mit Warnsignal ansteuerbaren Sirenen vorhanden sind. Mit Antrag vom 12. Januar 2022 wollten wir eine drängende Überarbeitung des Warnsystems in Abstimmung mit den Gemeinden herbeiführen.
Ralf Schönborn in der Antragsbegründung: „Dieser Antrag, den wir gestellt haben, entstand auch dadurch, dass Bürger unseres Kreises an uns herangetreten sind und uns auf verschiedene Missstände die Warnsysteme betreffend, aber auch auf mögliche Gefahrenstellen durch Überschwemmung in unserem Kreis, hingewiesen haben. Auch aus diesem Grund haben wir eine zeitnahe Revision von Gefahrenkarten, Risikoarten und Risikomanagementplänen in Abstimmung mit den Gemeinden gefordert und bitten hier um eine entsprechende Diskussion und dem Herbeiführen eines entsprechenden Beschlusses.“
Der Antrag führte zu einer intensiven und konstruktiven Diskussion im Plenum, die um das Thema Gewässerschutz ausgeweitet und später zu einem Antrag zusammengefaßt wurde.
Ralf Schönborn: „Nicht umsonst hat der Bund den Bedarf an Sirenen erkannt und stellt den Ländern 88 Millionen (RLP 4,1 Mio., mit Landesmitteln insgesamt 8,1 Mio.) Euro zur Verfügung, um die Warninfrastruktur zu modernisieren und auszubauen. … Und da reichen die für unseren Kreis vorgesehenen Mittel von 260.000 Euro eben bei weitem nicht aus. Laut Beschlussvorschlag können damit gerade mal 9% des noch vorhandenen Sirenenaltbestands modernisiert werden. Und die Frage, die ich heute hier in den Raum zur Diskussion stelle, ist: Reicht uns das wirklich aus? Oder sollten wir darüber hinaus einen Beschluss fassen, der uns unabhängig davon, ob und wann erneut Gelder von Bund und Land bereitgestellt werden dazu ertüchtigt, nach und nach unsere Warnsysteme zu modernisieren und eine entsprechende Position im zukünftigen Haushaltsplan dafür vorzusehen.“
Ergebnis: In Anbetracht der Flutkatastrophe im Ahrtal und ihrer bundesweiten Beachtung soll eine Lösung nicht im Alleingang gesucht, sondern in einem landesweit abgestimmten System gefunden werden.