Antrag der AfD-Fraktion vom 13.12.2021
Bewertung der Situation
Die auf dem Gesundheitsmarkt über ein verkürztes Verfahren zugelassenen Impfungen haben sich mehrfach in Folge als nicht erfolgreich erwiesen, da sie die beabsichtigte Immunisierung nicht herstellen konnten. Die Hersteller des Impfmaterials haben sich von einer Haftung befreien lassen, da ihnen eine Folgenabschätzung während der andauernden Versuchsphase nicht möglich sei. Die durch die Impfung ausgelösten Nebenwirkungen sind zahlreich und mitunter erheblich bis zur Todesfolge.
Die persönliche Impfentscheidung ist unter dem Eindruck widersprüchlicher Aussagen in Wissenschaft und Politik und einer die Gesellschaft spaltenden Impfnötigung durch die Regierenden stark belastet. Die mittlerweile nicht mehr geleugnete Tatsache, daß auch Geimpfte ein Infektionsrisiko weitergeben, von der Regierung aber weiterhin mit Freiheits-Privilegien ausgestattet werden, hat die Glaubwürdigkeit des Regierungshandelns nun völlig zerstört. Parolen wie „Ohne Impfen keine Freiheit“ (Söder) oder „Wir impfen Deutschland zurück in die Freiheit“ (Spahn) sollten offenbar nur die Impfbereitschaft erhöhen.
Die Kreisverwaltung teilte auf Anfrage mit, daß die hiesige Impfquote unter dem Landesdurchschnitt liegt. (63,2 % am 30.6.21). Der Hunsrücker ist argwöhnisch, jeder Dritte ist nicht geimpft, viele nur, weil sie ihr Leben ohne „Impf-Freifahrtschein“ nicht mehr bewältigen können.
Von den Nürnberger Ärzteprozessen zum Nürnberger Kodex
Das ärztliche Personal ist den ethischen Herausforderungen unserer Zeit nicht orientierungslos ausgeliefert. 1947 wurde nach den Nürnberger Ärzteprozessen wegen Medizinverbrechen unter dem Schutz des faschistischen Deutschlands der Nürnberger Kodex geschaffen, damit Menschen NIE WIEDER gegen ihren Willen zum Objekt medizinischer Versuche gemacht werden. Zitat:
- Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich.
- Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.“
Das Genfer Ärztegelöbnis
Auf dieser Basis hat der Weltärztebund 1948 das Genfer Ärztegelöbnis verabschiedet, Nach dieser noch heute gültigen ethischen Selbstverpflichtung geloben alle Ärzte:
- „Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. …
- Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.“
Dem haben wir nichts hinzuzufügen!