Dr. Sylvia Groß (AfD): Spahn stellt Immunitätsnachweis zunächst zurück
Der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ berührt auch das Impfschutzgesetz maßgeblich.
Dazu Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz: „Die fragwürdigen Passagen im Infektionsschutzgesetz sähen vor, dass im Falle eines etwaigen künftigen Shutdowns aufgrund einer sogenannten ‚epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘, ihm nur jene Bürger entkommen könnten, die einen entsprechenden Impfschutz oder eine natürlich erworbene Immunität in einer Art Immunitätspass nachweisen könnten. Alle anderen würden weiterhin ihrer elementaren Grundrechte beraubt.“
Dr. Groß erläutert: „Die vorgesehenen Regelungen sind in keiner Weise durch wissenschaftliche Erkenntnisse begründet! Weder gibt es gesicherte Erkenntnisse zu einer dauerhaften Immunität nach durchgemachter Infektion, noch garantiert eine Impfung einen hundertprozentigen Schutz. Davon abgesehen, dass ein Impfstoff derzeit noch gar nicht zur Verfügung steht – wieso war zunächst also Eile geboten?“
Dr. Groß weiter: „Darüber hinaus wäre dieses Gesetz auch moralisch eine Katastrophe; man will nicht glauben, dass unsere Bundesregierung Derartiges mit uns vorhat. Es würden diejenigen Bürger stigmatisiert, die keinen Immunitätsnachweis vorlegen könnten – und spielt Bürger mit und ohne einen solchen gegeneinander aus. In ihren Entscheidungen frei wären die Bürger ohne Immunitäts-Nachweis nicht mehr. Denjenigen, die nicht über einen solchen Nachweis verfügen, bliebe die Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder gäben sie dem subtilen Zwang nach und ließen sich impfen bzw. infizierten sich gar vorsätzlich mit dem Ziel einer gegebenenfalls nachweisbaren Immunität mit allen unverantwortbaren Risiken – oder sie würden die Einschränkung elementarer Grundrechte hinnehmen. Das wäre das Perfide am neuen Gesetzentwurf.“
Dr. Groß fasst zusammen: „Wir, die AfD, haben bereits massive Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf geübt. Nun hat sich der Bundesgesundheitsminister dazu entschlossen‚ ‚vorerst‘ keine Immunitätsausweise einzuführen; er wolle zunächst die Meinung des deutschen Ethikrates abwarten. Darauf sind wir sehr gespannt.“
„Wir werden den Werdegang des geplanten Gesetzes genau beobachten und massiv dagegen vorgehen, sollte es dennoch in der vorgesehenen Fassung oder in ähnlicher Formulierung gleichen Inhaltes in Kraft gesetzt werden. Eine Beschneidung der grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte werden wir nicht hinnehmen,“ so Dr. Groß abschließend.
Dr. Sylvia Groß ist gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz.
Mainz, den 11. Mai 2020