+++Pressemitteilung+++

Dr. Sylvia Groß (AfD): Spahn stellt Immunitätsnachweis zunächst zurück

Der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ berührt auch das Impfschutzgesetz maßgeblich.

Dazu Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz: „Die fragwürdigen Passagen im Infektionsschutzgesetz  sähen vor, dass im Falle eines etwaigen künftigen Shutdowns aufgrund einer sogenannten ‚epidemischen Lage von   nationaler   Tragweite‘,   ihm   nur   jene   Bürger   entkommen   könnten,   die   einen entsprechenden   Impfschutz   oder   eine   natürlich   erworbene   Immunität   in   einer   Art Immunitätspass nachweisen könnten. Alle anderen würden weiterhin ihrer elementaren Grundrechte  beraubt.“  

Dr. Groß erläutert: „Die vorgesehenen  Regelungen  sind in keiner Weise durch wissenschaftliche Erkenntnisse begründet! Weder gibt es gesicherte Erkenntnisse zu einer   dauerhaften   Immunität   nach   durchgemachter   Infektion,   noch   garantiert   eine Impfung einen hundertprozentigen Schutz. Davon abgesehen, dass ein Impfstoff derzeit noch gar nicht zur Verfügung steht – wieso war zunächst also Eile geboten?“  

Dr. Groß weiter: „Darüber hinaus wäre dieses Gesetz auch moralisch eine Katastrophe; man will nicht glauben, dass unsere Bundesregierung Derartiges mit uns vorhat. Es würden diejenigen Bürger stigmatisiert, die keinen Immunitätsnachweis vorlegen könnten – und spielt Bürger mit und ohne einen solchen gegeneinander aus. In  ihren   Entscheidungen   frei   wären   die   Bürger   ohne   Immunitäts-Nachweis   nicht   mehr. Denjenigen, die nicht über einen solchen Nachweis verfügen, bliebe die Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder gäben sie dem subtilen Zwang nach und ließen sich impfen bzw. infizierten sich gar vorsätzlich mit dem Ziel einer gegebenenfalls nachweisbaren Immunität mit allen   unverantwortbaren   Risiken – oder   sie   würden  die   Einschränkung   elementarer Grundrechte hinnehmen. Das wäre das Perfide am neuen Gesetzentwurf.“  

Dr. Groß fasst zusammen: „Wir, die AfD, haben bereits massive Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf geübt. Nun hat sich der Bundesgesundheitsminister dazu entschlossen‚ ‚vorerst‘ keine Immunitätsausweise einzuführen; er wolle zunächst die Meinung des deutschen Ethikrates abwarten. Darauf sind wir sehr gespannt.“

 „Wir werden den Werdegang des geplanten Gesetzes genau beobachten und massiv dagegen vorgehen, sollte es dennoch in der vorgesehenen Fassung oder in ähnlicher Formulierung gleichen Inhaltes in Kraft gesetzt werden. Eine Beschneidung  der   grundgesetzlich   garantierten   Freiheitsrechte   werden   wir   nicht hinnehmen,“  so Dr. Groß abschließend.

Dr. Sylvia Groß ist gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz.

Mainz, den 11. Mai 2020