Landrat Dr. Bröhr hat zu einer neuerlichen Kreistagssitzung am 23. März eingeladen, die mit nur drei anwesenden Kreistagsmitgliedern beschlussfähig sein wird. Nicht beraten wird ein sog. Delegationsbeschluss, mit dem sich der Kreistag ein krisenangemessen kleineres Format unter Wahrung der Stimmverhältnisse geben könnte.
Der Plan des Landrats ist es vielmehr, mit notfalls nur drei Kreistagsmitgliedern sämtliche 14 Tagesordnungspunkte der ausgefallenen Sitzung abzuhandeln, darunter politisch hoch umstrittene Punkte wie die „Seebrücke“ (SPD), wonach der Rhein-Hunsrück-Kreis „noch Kapazitäten frei“ melden soll, um über die bestehenden Kontingente hinaus weitere Geflüchtete von der türkisch-griechischen Grenze aufzunehmen und hierfür „alle notwendigen Ressourcen“ zur Verfügung zu stellen.
Während für die Bevölkerung Ausgangssperren verhängt werden sollen, über deren Überwachung sich Klaus-Peter Müssig (SPD) Sorgen macht (RHZ vom 17.3.), und Deutschland jene Grenzen schließt, die das Ausland bereits gegen Deutschland geschlossen hat, will man unserer Gesellschaft aus ideologischen Gründen weitere unabsehbaren Lasten und Gefährdungen zumuten. Dass Herr Dr. Bröhr mit notfalls nur drei Mandatsträgern die Lage ausnutzen will, ist ein kalt berechneter Schlag gegen unsere demokratische Verfassung.
Die AfD-Fraktion erklärt, entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung, von der kommenden Kreistagssitzung fernzubleiben.