+++Pressemitteilung+++

 Dr. Sylvia Groß (AfD): „Vernachlässigte Daseinsvorsorge haben nicht die Krankenhäuser auszubaden!“

 Im Januar diesen Jahres trat das MDK-Reformgesetz in Kraft. Infolge dieses Gesetzes müssen die Kliniken einen Betrag von mindestens 300,– € pro Patient an die Krankenkassen zahlen, wenn sie die zur Entlassung anstehenden Patienten aufgrund einer nicht vorhandenen Anschlussversorgung (häusliche Situation, Kurzzeitpflege, Reha-Platz) weiterhin stationär betreuen.

Dazu Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag: „Es gehört eine große Portion Unverfrorenheit dazu, wieder einmal unsere Kliniken zu belasten. Der  Landesregierung ist seit Langem der sich aus einer älter werdenden Gesellschaft heraus ergebende Bedarf an ausreichender pflegerischer Versorgung bewusst. Sie hat es aber versäumt, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge hätte sie frühzeitig und vorausschauend für eine entsprechend große Anzahl an Pflegeplätzen, gerade auch in der Kurzzeitpflege, sorgen  müssen.“

 Dr. Groß resümierend: „Jetzt müssen die Kliniken die ‚Suppe auslöffeln‘ und Strafe zahlen, wenn sie bestimmte Patienten noch in der Klinik behalten, weil sie sie nicht ins ‚Nirvana‘ entlassen möchten. Sie selbst haben mit finanziellen Problemen zu kämpfen und werden dennoch erneut zur Kasse gebeten, obwohl sie die Umstände der pflegerischen Unterversorgung überhaupt nicht zu verantworten haben.“

„Die Frage muss erlaubt sein, ob solche Strafzahlungen einen weiteren Baustein darstellen, um die Schrumpfung – gerne genannt Konsolidierung – auf dem Krankenhaussektor voranzutreiben. Wir, die AfD, stehen an der Seite der Krankenhäuser und fordern die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass diese gesetzliche Regelung revidiert wird“, so Dr. Groß abschließend.