Wortlaut zur Beratung und Beschlussfassung im Kreistag am 9. Dezember 2019
Einrichtung eines Ausschusses für öffentliche Ordnung und Sicherheit zur Unterstützung der Kommunalen Ordnungsdienste
Der Kreistag möge beschließen:
Angesichts der massiv verschlechterten öffentlichen Sicherheitslage beschließt der Kreistag die Einrichtung eines Ausschusses für öffentliche Ordnung und Sicherheit. Vordringliche Aufgabe soll sein, die kommunalen Ordnungsdienste, aber auch andere Betroffene im öffentlichen Dienst, in ihrer Selbstverteidigungs- und Konfliktlösungsfähigkeit zu stärken und darüber hinaus dem allgemeinen Eindruck einer Verrohung des Zusammenlebens überzeugend entgegen zu wirken.
Begründung:
Die öffentliche Alltagskultur einer friedfertigen Begegnung ist zunehmend konfliktbelastet und von Verrohung geprägt. Aggressionen und Respektlosigkeit insbesondere gegenüber Amtspersonen haben zugenommen. Vor dem Hintergrund einer seit 2015 angestiegenen Kriminalität in relevanten Deliktbereichen (vgl. hierzu den Bericht der AfD zur Kriminalitätslage im Rhein-Hunsrück-Kreis) hat sich eine vorgelagerte Grauzone von Provokationen und Regelverletzungen ausgebreitet, die in der Bürgerschaft, vor allem aber von Amtspersonen im Ordnungs- und Polizeidienst, als Bedrohung und Einschüchterung wahrgenommen wird.
So wurden 2018 in Rheinland-Pfalz allein 2473 Straftaten gegen Polizisten registriert. Bürger diskutieren über Möglichkeiten der Selbstverteidigung und der „richtigen Verhaltens-Strategie“ als Zeuge von Gewaltdelikten. Der „kleine Waffenschein“ boomt als Alternative zum Pfefferspray (von 261.332 in 2014 auf 599.940 Oktober 2018 – Quelle Tagesschau 7.12.2018). Berufsverbände fordern Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitglieder, ebenso Dienstvorgesetzte im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern, so die Spitzen der fünf größten Städte des Landes. Der Städtetag verlang Elektroimpulswaffen (sog. Taser) für die Ordnungsdienste, um Angreifer auf Distanz halten zu können usw. Dieser schlimmen Entwicklung muss glaubwürdig entgegengearbeitet werden.
Die Vielzahl angesprochener Akteure macht deutlich, dass es einer koordinierenden Stelle zur Entwicklung geeigneter abgestimmter Maßnahmen bedarf. Ein Ausschuss für Sicherheit und Ordnung auf Kreisebene ist für diese übergreifende Aufgabe prädestiniert. Über die kommunale Pflichtaufgabe hinaus, die Ordnungsdienste den verschärften Herausforderungen entsprechend auszustatten und zu schulen (vgl. §§ 4 und 5 KommVollzBVO), kann er sich einer bürgerschaftlichen Fürsorge annehmen und – etwa durch eine kreisweite Beratungsstelle zur Gewaltprävention – einem kompetenzgestärkten Angstabbau in der Bürgerschaft zuwirken.