Das von der Landesregierung geförderte Landesnetzwerk SCHLAU (Schwul-Lesbisch-Bi-Trans*-Aufklärung) tritt im Rahmen entsprechender Bildungs- und Aufklärungsveranstaltungen, sog. SCHLAU-Workshops, auch in Schulen auf. Schüler sollen im Hinblick auf Diskriminierungen sexueller Identitäten sensibilisiert werden, Vorurteile diesbezüglich abbauen und lernen, gleichgeschlechtliche Lebensweisen zu akzeptieren.
Um hierüber Näheres zu erfahren, hat die AfD eine Große Anfrage gestellt, die heute Gegenstand der Plenardebatte ist. Dazu Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Die Antworten der Landesregierung lassen für uns nur den Schluss zu, dass es sich bei diesen Workshops um Sexualaufklärung handelt, die von sogenannten ‚Teamern‘ des Landesnetzwerkes durchgeführt wird. Im Gegensatz zum fächerübergreifenden Sexualkundeunterricht, der von ausgebildeten Lehrkräften durchgeführt und ggf. durch externe Pädagogen oder Sozialarbeiter unterstützt wird, reicht es hier offenbar aus, wenn die ‚Teamer‘ ihre eigene Biografie als Expertise mitbringen, einen 8-stündigen Grundkurs und Hospitationen abgeleistet haben.“
Dr. Groß erläutert: „Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom 21.12.1977 klar dargelegt, dass bei einer – über die reine Wissensvermittlung hinausgehende –Sexualerziehung an Schulen die pädagogisch richtige Darbietung insbesondere am Alter und Reifegrad der Schüler auszurichten ist, damit die Gefahr eines Eingriffs in die Persönlichkeitsbildung unterbleibt. Wir halten es deshalb für falsch, nicht qualifizierten Personen die verantwortungsvolle Aufgabe schulischer Sexualerziehung mit ihren hohen rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen zu übertragen. Dies gilt erst recht, wenn eine Lehrkraft nicht anwesend sein soll, also eine Kontrolle der pädagogisch richtigen Darbietung, wie sie das BVerfG vorsieht, nicht möglich ist.“ „Dass die Landesregierung die SCHLAU-Workshops nicht als Sexualaufklärung, sondern als ‚Demokratiebildung‘ bezeichnet, überzeugt nicht. Gerade weil es um hochsensible, für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen essentielle Themen geht, fordern wir daher die gleich hohen Anforderungen an die Qualifikation außerschulischer Partner wie dies auch in anderen Bereichen üblich ist – im Interesse unserer Schüler und um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Genüge zu tun,“ so Dr. Groß abschließend.
Dr. Sylvia Groß ist Gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz.
Foto Dr. Sylvia Groß: http://www.afd-rlp-fraktion.de/die-fraktion (Quelle: AfD RLP)
Mainz, den 23.08.2019
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Videomitschnitte Dr. Groß – 86. Und 87. Plenarsitzung im August 2019
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