Unsere Abgeordnete Dr. Sylvia Groẞ im Landtag

Aktuelle Debatte: 80. Plenarsitzung, 15.05.2019:

„Gute Bilanz beim Aufbau von Wohn-Pflegegemeinschaften in Rheinland-Pfalz“ der Landesregierung, Drs. 17/9208

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

Das „starke Familiengesetz“, das „gute Kitagesetz“ und nun die „gute Bilanz“ beim Aufbau von Wohn-Pflegegemeinschaften in Rheinland-Pfalz“.

Man wird hellhörig bei Titeln, die solche Adjektive nötig haben.

Die Idee, neue Wohnformen mit Teilhabe für alternde Menschen zu erstellen und im Rahmen der Daseinsvorsorge ausreichend zu fördern, ist  alternativlos, meine DuH.

Der Endbericht des „Projektes Wohnpunkt Rlp“ wurde am 02.05. dieses Monats im Sozialministerium  sehr anschaulich präsentiert, sehr schön evaluiert, aber wo ist die gute  Bilanz?

In 5 Jahren – von 2014 bis 2018 – hat die Landesregierung Fördergelder in Höhe von 1.038 Mio. €uro für begleitende Maßnahmen wie Beraterhonorare oder Sachkosten für Veranstaltungen bereitgestellt. Dem steht ein bauliches Investitionsvolumen von rund 3,6 Mio. Euro gegenüber, daß allein von privaten Investoren eingebracht wurde.

Die eigentlichen Investitionen in die Wohn-Pflegegemeinschaften wurden damit ausschließlich von privater Seite erbracht.

Die Bilanz am Ende 2018:

1.038 € Fördermittel des Landes in 5 Jahren für 32 Wohnplätze in 3 von 33 Modellkommunen.  

Erfreulich zu erwähnen sind die Gründung von 2 Mittagstischen und 3 Bürgervereinen mit dem Angebot von Hilfen und Unterstützungen.

Wenn dieses Ergebnis eine Demographie – Strategie darstellt, von der die Sozialministerin im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung durch die Baby-Bommer spricht, dann weiß ich nicht, wie auf diese Weise den Herausforderungen der Zukunft begegnet werden soll.

Denn in Rheinland-Pfalz p werden bis  2035 45.600 Pflegebedürftige (PB) hinzukommen; die Lücke bei den Pflegekräften wächst bis 2025 auf  4.300 bei nicht  ausreichenden Pflegeeinrichtungen.

Assoziationen ergeben sich zum „Masterplan zur ambulanten ärztlichen Versorgung“, der zu spät kam und die Ursachen des auf uns mit Wucht zukommenden Ärztemangels, den man nicht sehen wollte, nicht anpackte. Wertvolle Zeit verging, bis die KV heute von einer drohenden Katastrophe spricht.

Hieraus sollte die Landesregierung lernen. Die demografische Herausforderung ist ebenfalls seit Jahrzehnten bekannt.

Mit dem Tempo, der viel zu niedrigen Fördersumme und der geringen Zahl ausgewählter Kommunen werden wir die demografische Herausforderung auf diesem Feld nicht meistern. Die gegenwärtige Vorgehensweise entspricht nicht dem von Ministerin Bätzing-Lichtenthäler vorgetragenen Anspruch, Wohnpunkt RLP sei eine Demografie-Strategie.

Dafür sind die Ambitionen zu klein dimensioniert, um dem Demografie-Problem einigermaßen Herr zu werden.

Am 19.11.2019 läuft die nächste Bewerbungsfrist für die Kommunen ab. Aus diesen Bewerbern werden nur 5 !!! Kommunen für das Projekt Wohnpunkt Rlp ausgewählt. Das sind 0,2 % der etwa 2.200  rheinland-pfälzischen Gemeinden. Das reicht nicht!!  

Aus welchem Grund gibt es ein Zeitfenster, innerhalb dessen sich die Kommunen für das Projekt Wohnpunkt Rlp bei der LzG beworben haben müssen, welches dann geschlossen wird?

Wohnpunkt Rlp müßte ein fortlaufender Prozeß sein…

Was spricht z B dagegen, daß Kommunen unabhängig bestimmter Fristen jederzeit ihr Konzept der LzG vorlegen können?

So käme man schneller voran.

Immerhin erfreulich ist die Tatsache, daß sich jetzt Kommunen mit ≤ 10.000 EW – statt wie bisher 5.000 EW bei der LzG bewerben können.

Damit wir auf die Zukunft vorbereitet sind, muß das Projekt Wohnpunkt RLP signifikant dimensioniert werden  –   Analogien zum Ärzte- und Pflegemangel dürfen nicht entstehen. 

In der zweiten Runde mehr. Meine Damen und Herren, vielen Dank!