+++ Pressemitteilung +++
An den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz sind nach Berichten der Deutschen Presseagentur (dpa) derzeit tausende Klagen anhängig, mit denen die Krankenkassen von Krankenhäusern Kosten für die Behandlung von Schlaganfallpatienten zurückfordern. Hintergrund ist ein sog. Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), nach dem die Krankenhäuser eine besondere Vergütung erhalten, wenn sie bestimmte Behandlungsmaßnahmen für Schlaganfallpatienten entweder selbst durchführen oder diese von einem Kooperationspartner durchführen lassen, der sich in höchstens halbstündiger Transportentfernung befindet. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte am 19. Juni 2018 entschieden, dass für dieses Kriterium nicht die reine Transportzeit maßgeblich sei, wie seitens der Krankenhäuser angenommen, sondern die zeitliche Dauer der gesamten Rettungskette.
Dazu Dr. Sylvia Groß, Gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion: „Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz befürchtet, dass die Rückforderungen für einzelne Krankenhäuser existenzbedrohend sein könnten; insgesamt sieht sie hierdurch die Schlaganfallversorgung gefährdet. Vor diesem Hintergrund kann man die Rechtsprechung des BSG sicher kritisieren. Aus rechtlicher Sicht lässt sich der Standpunkt des BSG jedoch durchaus vertreten.“
Dr. Groß weiter: „Sei es wie es sei, die Sozialgerichte in Rheinland-Pfalz werden an der Rechtsprechung des BSG nicht vorbeikommen. Das Ungeheuerliche ist dabei aber weder die Rechtsprechung des BSG an sich, noch die Tatsache, dass die Krankenkassen diese Beträge nun zurückfordern – in einem Rechtsstaat ganz normale Vorgänge. Das Ungeheuerlich ist vielmehr, dass die finanzielle Ausstattung unserer Krankenhäuser so dünn bemessen ist, dass derartige Vorgänge deren Existenz bedrohen und letztendlich die Schlaganfallversorgung gefährden.“
Dr. Groß abschließend: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie nun zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern vermitteln möchte und sich im Bundesrat bereits dafür eingesetzt hat, den maßgeblichen OPS präziser zu formulieren. Inwieweit diese Bemühungen Früchte tragen, steht allerdings in den Sternen. Nicht nur deshalb brauchen die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz endlich eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung, damit die Auslegung einzelner Rechtsfragen für sie nicht zur Existenzbedrohung wird. Dafür setzt sich die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz in den derzeitigen Haushaltberatungen ein. Dafür werden wir uns auch künftig einsetzen.“
Dr. Sylvia Groß ist gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
Foto Dr. Sylvia Groß: Foto Dr. Timo Böhme: http://www.afd-rlp-fraktion.de/die-fraktion (Quelle: AfD RLP)
Mainz, den 14.11.2018
Mit freundlichen Grüßen aus Mainz
Fabian Schütz
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3 | 55116 Mainz
Ruf: +49 6131 208 3746
Mail: Fabian.Schuetz@afd.landtag.rlp.de