Prominenter AfD- Besuch am Mittelrhein

Kurzfristig wegen des bevorstehenden Bundesparteitages der Alternative für Deutschland (AfD) hatte der AfD-Kreisverband Rhein-Hunsrück vergangenen Sonntag überregional zu einem Vortrags- und Diskussionsabend in das Bad Salziger Hotel Apostelhof eingeladen. Zu dem Thema „Der Weckruf und die AfD – wen brauchen wir ?“ referierte die AfD-Abgeordnete des Europäischen Parlaments (MdEP) Beatrix von Storch, wobei der Saal mit vielen AfD-Mitstreitern aus Rheinland-Pfalz und  den angrenzenden Bundesländern gefüllt war.

In einem mitreißenden, mehrfach von Beifall unterbrochenen Vortrag analysierte die AfD-Spitzenpolitikerin die sich seit mehr als einem Jahr abzeichnende innerparteiliche Entwicklung der AfD. Dabei machte sie mit vielen dokumentierten Zitaten und dem Streit um die Bundessatzung deutlich, daß der Richtungskampf zwischen dem mehr „wirtschaftsliberalen“ und „patriotisch-konservativen“  Flügel weitgehend auf das leider kompromißunfähige und sogar satzungswidrige Agieren des Sprechers Prof. Bernd Lucke  zurückzuführen sei.  So sehr die Partei dessen Verdienste schätze,  so sehr bedauere man aber in weiten Kreisen der AfD Luckes Unvermögen, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren,  und seinen so ausgeprägten Machtwillen, daß er keinen Widerspruch gegen seine Positionen dulde.   Und diese Positionen gipfelten letztlich darin, die AfD-Leitlinien und das Grundanliegen der Partei (Alternative zu den Altparteien) zu ignorieren und die Parteimitglieder in „Gute“ und „Schlechte“ zu unterscheiden, ja sogar letztere nationalistischen Gedankengutes zu verdächtigen und aus der Partei herauszuekeln (nach dem Jargon von Henkel:  „…sich von diesen Elementen zu säubern“).

Diesen Weg, Alleinbestimmer zu sein, habe Lucke systematisch mit diversen Mitglieder-mails und der erzwungenen Bremer Satzungsänderung vorbereitet.   Der absolute Gipfel sei nun der sog. „Weckruf“ , mit dem er und die wenigen Unterzeichner quasi eine Partei in der Partei schaffen wolle. Schon nach der AfD- Satzung und dem Parteiengesetz ein ungeheurer Vorgang, und, betrachte man allein die Ausschluß- und Stigmatisierungsformeln in diesem „Weckruf“, ein wohl sogar grundgesetzwidriges Papier,  worauf u.a. schon der renommierte Prof.Dr. Karl Albrecht Schachtschneider hingewiesen habe.

Schließlich bedauerte Frau von Storch auch die Manipulationen, die zur weiteren Unruhe in der Partei beigetragen hätten, nämlich die Verlegung des AfD-Bundesparteitages von Kassel nach (dem nicht mehr so zentralen) Essen und die fragwürdige Begründung, gegen die Rechtmäßigkeit der Delegiertenwahlen bestünden „Bedenken“ , so daß man nun einen für alle Mitglieder offenen Parteitag einberufen müsse.

Alles in allem gab sich die Europa-Abgeordnete aber hinsichtlich der Zukunft der AfD optimistisch.  Die Partei werde  als einzige echte Opposition, die die Mißstände benenne und Alternativen aufzeige, einfach gebraucht.  Unabhängig von dem Ausgang der Vorstandswahlen in Essen am 4. Juli 2015 werde der Bürger die AfD auch weiterhin wählen, und vermutlich sogar ein größerer Anteil der Wählerschaft, wenn die AfD klar Kante zeige,  alle (!) sich zur Demokratie bekennenden Mitglieder von „links bis rechts“ mitnehme und sich eben nicht dem „main-stream“ der Altparteien anpasse. Das sei u.a. auch die Linie der sächsischen AfD-Fraktionsvorsitzenden Frauke Petry, die anders als Lucke stets den Konsens angestrebt habe.“
Am 22.06.2015 hat das  Bundesschiedsgericht der Alternative für Deutschland (AfD) im Wege einer einstweiligen Anordnung den Beschluss gefasst, dass die Vereinigung „Weckruf 2015 e.V.“ satzungswidrig ist und aufgelöst werden muss.