Resolution zu dem Wildwuchs der Windräder auf den Hunsrück-Höhen

1.  Mit großer Besorgnis verfolgt der Kreisverband Rhein-Hunsrück der Alternative für Deutschland (AfD) das Ausmaß und die Standorte der Windkraft-Anlagen auf den zumeist bewaldeten Berghöhen, deren Bau 2014 trotz aller Proteste noch an Rasanz  zugenommen hat.

2. Die AfD solidarisiert sich als neue Partei mit der Mehrheit der Bürger und der Naturschutzverbände,  die bereits in unzähligen Aktionen landesweit und auf kommunaler Ebene die Verantwortungslosigkeit dieser Landschaftszerstörung angeprangert haben.

3.  Selbst wenn man, die – nach Ansicht der AfD aus durchsichtigen Gründen übereilt beschlossene –   sog. Energiewende  grundsätzlich befürwortet,  können die Folgen des Raubbaus an dem Gesamtgefüge von Natur und Mensch für die nächsten Generationen nicht hingenommen werden.

4.   Den Gefahren der Kernenergie, deren Meiler in unseren Nachbarländern u.a. Frankreich, Großbritannien, Tschechische Republik groteskerweise mit in Brüssel kürzlich  BESCHLOSSENEN MILLIARDEN-EU-INVESTITIONSMITTELN (!) noch ausgebaut werden, steht langfristig durch die erneuerbaren Energiespender die  Vernichtung von Fauna, Boden, Wälder, Tierwelt  und Quellwasser entgegen.  Von den unmittelbaren Beinträchtigungen der Menschen und ihres Eigentums, z.B. Lärmimmissionen und Wertverluste, einmal abgesehen.  Welche Nachteile haben mehr Gewicht ?  Und gibt es nicht zugleich in Deutschland Kernkraft durch die Hintertür (Stichwort:  Stromimport aus Frankreich) ?   Und schließlich, wann, wie und mit welchem Aufwand gegen den Widerstand von Grundeigentümern sollen Stromspeicherung und unumgängliche Stromtrassen errichtet werden ?

5.  Die AfD verkennt nicht den finanziellen Gewinn, den überschuldete Gemeinden durch die Verträge mit den Windräder-Betreibern erzielen.  Aber genau hier liegt einer der Schlüssel für die Unverantwortlichkeit der Ratsbeschlüsse. Aus kommunalem Egoismus geht es nur um Geld, nicht um die Priorität unserer Lebensgrundlagen. Man schert sich kaum um die Meinung „des Volkes“ noch der Nachbargemeinden.  Glücklicherweise gibt es davon mittlerweile Ausnahmen:  Orts- und Verbandsgemeinden wehren sich z.T.  im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes, d.h. ihrer Flächennutzungspläne gegen die Inanspruchnahme ihrer Flächen durch Windmühlen oder ( durch Gärreste-Dünger grundwasserschädliche) Biogasanlagen.

6.   So sehr wir diesen Widerstand begrüßen,  regen wir an,  es nicht nur bei populistischer „Empörung“ gegen die Raumordnungspläne des Landes Rheinland-Pfalz ( Regionalplan „Mittelrhein-Westerwald“) zu belassen.
Die AfD Rhein-Hunsrück fordert, daß die Gemeinden, deren Flächennutzungspläne durch die Bindungswirkung des Raumordnungsgesetzes  (  ROG vom 22.Dez.2008; BGBl.I,2986) betroffen sind,   unter Berufung auf die Berücksichtigungsklausel und das Abwägungsgebot der §§ 8 II, 1 III, 7 II ROG sämtliche Rechtsbehelfe ausschöpfen, um von weiterer Naturzerstörung, insbesondere durch Windräder, verschont zu bleiben.

7.  Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich auch Touristen vom Hunsrück fernhalten werden, weil sie dessen „Verspargelung“ der Landschaft durch immer größere Windräder nicht mehr ertragen wollen. Wer heute über die Autobahn Richtung Süden – Pfalzfeld, Laudert, Rheinböllen – fährt oder beispielsweise den Soonwald-Rücken und die Simmerner Umgebung vor Augen hat, ist entsetzt, wie solcher Naturfrevel  – mit Billigung der einst Baum-schützenden GRÜNEN – geschehen konnte.  Will man tatsächlich durch Weiterbau neuer Anlagen den Tourismus abwürgen und damit  Hotel- und Gastronomie-Betriebe um ihre Existenz bringen ?

8.  Alles in allem fordert die AfD die Entscheidungsträger im Rhein-Hunsrück-Kreis und Land Rheinland-Pfalz auf, für einen – soweit noch rechtlich möglich – sofortigen Baustopp neuer Windkraftanlagen auf bewaldeten Berghöhen und eine neue Raumplanung einzutreten, die eine konzentriertere, anders geordnete, landschaftsschonende Energiegewinnung ermöglicht.   Das sind wir den nachfolgenden Generationen schuldig.